Nachdem die Bundesregierung gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder am 15. April 2020 über erste Lockerungsmaßnahmen Beschlüsse gefasst hat, hat die HKS Ottersberg am 20. April 2020 ein Papier von Seiten des für uns zuständigen Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) erhalten.
Danach ist es für die Hochschulen möglich, ab dem 4. Mai Praxisveranstaltungen, die die Nutzung spezieller Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzbedingungen wieder aufzunehmen. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern und eine Mindestraumgröße von 10 qm pro anwesender Person. Nun kommt noch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hinzu.
Oberster Gesichtspunkt bleibt, dem Schutz der Lehrenden und Studierenden Rechnung zu tragen und Präsenz nur dort zu ermöglichen, wo Substitutionsmöglichkeiten nicht gegeben sind. Der digitalen Durchführung auch von praktischen Lehrveranstaltungen soll weiterhin Vorrang gegeben werden. Theoretische Lehrveranstaltungen wie Seminare und Vorlesungen sind weiterhin ausschließlich digital durchzuführen. Die vom MWK an die Hochschulen versandten Richtlinien werden laufend und in Korrespondenz mit den 14-tägigen Updates der Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen angepasst, so dass auch die HKS ihre Planungen immer wieder anpassen wird.
Die Hochschulleitung hat auf ihrer Sitzung am 21. April 2020 gemeinsam mit den Studiengangsleitungen beraten, wie mit diesen Vorgaben umgegangen werden kann. Die Hochschule möchte dort, wo der Studienverlauf einzelner Studierender es notwendig erscheinen lässt, als ersten Schritt den Zugang zu den künstlerischen Ateliers und Werkstätten unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln ermöglichen. Dies betrifft insbesondere Studierende im Abschlussstudium und Studierende, für welche der Zugang zu den Ateliers für den erfolgreichen Abschluss des Semesters essentiell ist. Dafür ist die Erstellung von Raumbelegplänen durch die Lehrenden, welche die künstlerischen Fachklassen betreuen, notwendig. Studierende wenden sich bitte direkt an die zuständigen Modulbeauftragten, die sich dann untereinander und mit den Studiengangsleitungen verständigen. Lehrbeauftragte, welche prüfen lassen möchten, ob ihre Veranstaltungen ggf. teilweise vor Ort stattfinden können, wenden sich bitte direkt an die Hochschulleitung, die sich dann mit den Studiengangsleitungen abstimmt und entscheidet.
Für den Tanz- und Theaterbereich kann in Ausnahmefällen, hinsichtlich der Vorbereitung von Prüfungen, die Arbeit in kleinen studentischen Gruppen (bis max. 10 Personen) unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln ermöglicht werden. Hierfür muss im Vorfeld den hauptamtlich Lehrenden ein praxistaugliches Konzept für die Umsetzung von Proben und Präsentationen vorgelegt und durch diese genehmigt werden. Das Konzept muss neben der Begründung die Namen der Studierenden, Zeitpunkte, Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte sowie die genauen Orte umfassen. Die Theaterinhalte müssen vom derzeit gebotenen Verständnis des Maskentragens und Social distancing im Alltag durchdrungen sein; wo dies nicht möglich ist, sind Online-Formate zu wählen. Praktika und Praxisprojekte können nach Rücksprache mit den zuständigen Mentor*innen ebenfalls in digitale Formate umgewandelt oder - nach Rücksprache mit dem Prüfungsausschuss - zu späteren Zeitpunkten und ggf. auch nach dem Schreiben der Bachelor- oder Masterarbeit durchgeführt werden.
Der Zugang zur Bibliothek wird weiter so fortgeführt, wie seit Mitte März 2020 praktiziert. Die Ausleihe und Rückgabe von Medien ist weiterhin möglich. Der Zugang zum Arbeitsraum über der Bibliothek kann nur denjenigen Studierenden ermöglicht werden, für die es im häuslichen Umfeld schwierig ist, die Studienleistungen zu erbringen, die für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums bzw. des laufenden Semesters notwendig sind. Auch hier werden Raumbelegpläne unter strenger Einhaltung der Hygienebedingungen erstellt. Ansprechpartnerin ist die Bibliothekarin.
Die Hochschule plant, stets in Abhängigkeit vom laufenden Geschehen, die künstlerischen Modul- und Abschlussprüfungen im Sommersemester 2020 vor Ort und zu den bereits bekannten Zeiten durchzuführen zu lassen. Die Möglichkeit, Prüfungen digital durchzuführen soll priorisiert werden. Das Arbeiten vor Ort bleibt für alle Angehörigen der Hochschule freiwillig; dadurch entstehen keine Nachteile. Studierenden und Lehrenden, welche z.B. unter Vorerkrankungen leiden wird der Aufenthalt in der Hochschule nicht empfohlen bzw. die Rücksprache mit den behandelnden Ärzt*innen angeraten.
Diese ersten Lockerungsregelungen gelten zunächst ab dem 04. Mai 2020 und bis auf weiteres. Anpassungen werden von uns fortlaufend und mit Augenmaß geprüft. Wir sehen uns in der Pflicht, in jeder Hinsicht verantwortungsvoll und behutsam mit der gegenwärtigen Situation umzugehen. Die Hochschule dankt allen, die uns auf diesem Weg helfen und außergewöhnliche, zukunftsweisende Lösungen für und mit uns finden!
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