
Das „Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden“ (PROMOS) ist ein Instrument zur Förderung der Internationalisierung der Hochschulen und deren Studierenden im Kontext der Bologna-Reform. Die Mittel werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zur Verfügung gestellt.
Im Gegensatz zum ERASMUS+-Programm der Europäischen Union, welches überwiegend die Mobilität innerhalb Europas fördert, werden aus PROMOS-Mitteln auch außereuropäische Maßnahmen unterstützt.
Im Einzelnen können gefördert werden:
1. Studienaufenthalte
Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien (etwa für Abschlussarbeiten an Unternehmen oder Hochschulen) als auch Stipendien und Studiengebühren bis zu 6 Monaten, z.B. für Semesteraufenthalte von Studierenden.
Abschluss- bzw. Studienarbeiten, die nicht an einer Hochschule oder in Unternehmen durchgeführt werden, können nur gefördert werden, wenn die HKS dem zustimmt und ein detaillierter Zeitplan eingereicht wird, der späterhin auch der Erfolgskontrolle dienen kann.
2. Praktika (mind. 6 Wochen bis max. 6 Monate)
Praktika von Studierenden sind grundsätzlich weltweit förderfähig. Die Maßnahmen können auch im Zeitraum zwischen Bachelorabschluss und Beginn eines Masterstudiums bezuschusst werden.
3. Sprachkurse (mind. 3 Wochen bis max. 6 Monate)
Ebenso können Sprachkurse von Studierenden an Hochschulen im Ausland gefördert werden. Die Kurse müssen an Hochschulen oder an zertifizierten Sprachinstituten und mit einem Mindestvolumen von 25 Std./Woche durchgeführt werden.
4. Fachkurse (bis zu 6 Wochen)
Als Fachkursen gelten z.B. von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland angebote Sommerschulen, Workshops oder ähnliche Veranstaltungen.
Vortrags- und Kongressreisen werden nicht gefördert.
5. Studienreisen, inklusive Wettbewerbsreisen (bis zu 12 Tagen)
Vordergründig steht die Vermittlung von fachbezogenen Kenntnissen, verbunden mit der Begegnung ausländischer Studierender und Wissenschaftler_innen vor Ort. Die Förderung besteht aus einer Pauschale pro Teilnehmer/in und Tag. Studierende und eine begleitende Lehrkraft können gefördert werden.
6. Wettbewerbsreisen (bis zu 12 Tagen)
Im Mittelpunkt steht der Wettbewerb zwischen Studierenden. Studierende und eine begleitende Lehrkraft können gefördert werden.
Wer kann gefördert werden?
Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende und Doktoranden
deutscher Hochschulen, wenn sie:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder
- Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG
gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des
Gesetzes, zu finden unter: www.das-neue-bafoeg.de) oder
- als nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolvent_innen, in einem
Studiengang an einer deutschen Hochschule mit dem Ziel eingeschrieben
sind, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen
oder an einer deutschen Hochschule zu promovieren.
Für nicht deutsche Staatsangehörige sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.
Als Heimatland gilt das Land, in welchem der sich Studierende/
Doktorand_innen seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.
Hinweis: Bei Studienaufenthalten und Praktika dürfen keine Doktorand_innen
gefördert werden.
Darüber hinaus soll eine Förderung nur dann erfolgen, wenn der Lebensmittelpunkt der Studierenden in Deutschland liegt und die begründete Erwartung besteht, dass die Studierenden nach ihrem vorübergehenden Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehren.
Förderraten
Über die Höhe der Zuschüsse informiert das International Office (s. unten) auf Anfrage.
Gruppenversicherung
Der DAAD bietet eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung an. Informationen erhalten Sie über das International Office bzw. über den DAAD.
Auswahlverfahren
Gemäß den Vorgaben des DAAD sind folgende Kriterien ausschlaggebend für die Bewilligung von Mitteln aus dem PROMOS-Programm (ausgenommen sind Studienreisen):
Einzureichende Bewerbungsunterlagen:
Bewerbungsfrist:
jeweils zum 28.02. bzw. 29.02. für das laufende Kalenderjahr
jeweils zum 30.06., sofern nach der ersten Bewerbungsauswahl noch Mittel vorhanden sind.
Auswahl und Auswahlentscheidung:
Eine Kommission wählt unter den eingegangenen Bewerbungen nach den oben genannten Kriterien aus. Die Entscheidung wird dem Bewerber/der Bewerberin Ende März e.J. bzw. Ende Juli schriftlich mitgeteilt.
Bewerbungen und Anfragen richten Sie bitte an:
Hochschule für Künste im Sozialen, Ottersberg
International Office
z. Hd. Ingrid Engelhardt
Am Wiestebruch 68
28870 Ottersberg
Ottersberg, Jan. 2020/En
2021 Sommersemester
01. März 2021 bis 31. August 2021
Vorlesungszeit: 08.03.2021 – 09.07.2021
Vorlesungsfreie Zeit: 10.07.2021 – 19.09.2021
2021/22 Wintersemester
01. September 2021 – 28. Februar 2022
Vorlesungszeit: 20.09.2021 – 18.02.2022
Vorlesungsfreie Zeit: 19.02.2022 – 20.03.2022
Weihnachtsferien: 18.12.2021 – 09. 01. 2022
2022 Sommersemester
01. März 2022 – 31. August 2022
Vorlesungszeit: 21.03.2022 – 22.07.2022
Vorlesungsfreie Zeit: 23.07.2022 – 25.09.2022
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Allgemeine Studienberatung/Bewerbungsverfahren
Mo: 9.30 – 12 Uhr
Di: 11 – 12.30 + 14.30 – 16.30 Uhr
Mi: 9.30 – 12 Uhr
Fr. nach Vereinbarung
Ariane Weidemann
ariane.weidemann@hks-ottersberg.de
Tel. 04205 . 3949-33
Ellen Harder
freitags, 13.30 bis 15 Uhr
Büro Elke Holsten
Verwaltung, 1. OG Campus Am Wiestebruch
PIZ-Büro: aw@hks-ottersberg.de
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„Vier Wände, vier Ecken und ICH" – mit diesem Thema haben sich die Erstsemester der Grundlehre im Sommersemester 2020 unter besonderen Bedingungen auseinandergesetzt.
Vom 4. bis 6. März 2020 werden sich Studierende der HKS Ottersberg im Einsatz verschiedenster Medien mit dem Thema Kunst und Natur auseinandersetzen.
Am Wiestebruch 68
28870 Ottersberg
Tel.: 04205 - 39 49 0
Fax: 04205 - 39 49 79
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