Als Hochschule arbeiten wir aktiv daran ein diskriminierungs- und gewaltfreies Arbeits- und Studienumfeld zu schaffen. Hierzu gehört die gezielte Förderung von Diversität und Gleichstellung ausgehend von einem intersektionalen Verständnis. Gleichstellung bezieht sich auf alle marginalisierten Gruppen, die aufgrund unterschiedlicher Merkmale Diskriminierung erfahren. Dies umfasst körperliche Gewalt und psychische Gewalt (z.B. Benachteiligung, Stereotypisierung, Herabsetzung, Ausgrenzung). Sie kann explizit oder implizit sein und äußert sich in
Da wir alle in einer diskriminierenden Umwelt sozialisiert wurden, haben wir alle diskriminierende Denk- und Handlungsweisen verinnerlicht. Mit diese gilt es, sich kritisch auseinanderzusetzen und diese zu verändern. Wir arbeiten daher nach dem Prinzip: Listen – reflect – unlearn.
Sollten Sie Diskriminierung, Benachteiligung, Stereotypisierung, Herabsetzung oder Ausgrenzung erfahren oder beobachten, wenden Sie sich bitte direkt an die Gleichstellungbeauftragte Kerstin Schoch. Gesprächstermine können Sie vertraulich und direkt vereinbaren. Solidarität und ein Safer Space, in dem alle Arten von Anliegen einen wertschätzenden Raum finden und auf Augenhöhe besprochen werden, ist hier eine Selbstverständlichkeit.
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GleichstellungsbeauftragteKerstin Schoch |
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Stellvertretende GleichstellungsbeauftragteHeike Bruns |
In Zusammenarbeit mit der Gleichstellungs-AG des AStA und der Hochschuleitung wurde 2020 ein aktueller Leitfaden für gerechte Sprache erarbeitet, der sich hier herunterladen lässt.
Beratung für Studierende und Mitarbeitende
Repräsentation in Lehre und Gremien
Gender- und Diversitätsforschung
Vernetzung
Das Gleichstellungsbüro kann durch die Ehrenamtlichkeit nicht alle Beratungsfelder abdecken. Um dennoch eine möglichst umfassende Beratung für Studierende zu gewährleisten, verweisen wir auf externe Beratungsstellen:
Alle genannten Bücher finden sich auch in der Bibliothek der HKS.
Art. 3 Grundgesetz
(1) „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
(3) „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
§1: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“
Landesgleichstellungsgesetze Niedersachsen:
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG) http://www.ms.niedersachsen.de/themen/soziales/menschen_mit_behinderungen/13851.html
Gesetz zur Geschlechter-Gleichstellung: Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
http://www.ms.niedersachsen.de/themen/gleichberechtigung_frauen/gleichberechtigungsgesetz/neues-niedersaechsisches-gleichberechtigungsgesetz-ngg-in-kraft-13869.html
Kommissionsmitteilung zur „Einbindung der Chancengleichheit in sämtlichen Konzepten und Maßnahmen der Gemeinschaft“, KOM(96)67 endg.
Seit 2019 existiert zudem die Gleichstellungs-AG als studentische Arbeitsgruppe zu Themen der intersektionalen Anti-Diskriminierung. Sie agiert autonom und arbeitet mit der Gleichstellungbeauftragten und dem AStA zusammen. Diese Gleichstellungs-AG freut sich über Verstärkung. Bei Interesse an einer Mitarbeit oder bei anderen studentische Belangen zu Diversität und Gleichstellung können Sie sich per Mail direkt an gleichstellung.ag@studi.hks-ottersberg.de wenden.
Neben der Gleichstellungsbeauftragten können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an folgende Ansprechpartner*innen der HKS Ottersberg wenden:
2021 Sommersemester
01. März 2021 bis 31. August 2021
Vorlesungszeit: 08.03.2021 – 09.07.2021
Vorlesungsfreie Zeit: 10.07.2021 – 19.09.2021
2021/22 Wintersemester
01. September 2021 – 28. Februar 2022
Vorlesungszeit: 20.09.2021 – 18.02.2022
Vorlesungsfreie Zeit: 19.02.2022 – 20.03.2022
Weihnachtsferien: 18.12.2021 – 09. 01. 2022
2022 Sommersemester
01. März 2022 – 31. August 2022
Vorlesungszeit: 21.03.2022 – 22.07.2022
Vorlesungsfreie Zeit: 23.07.2022 – 25.09.2022
Anträge für Beurlaubung und Exmatrikulation finden Sie jetzt auf Stud.IP
Allgemeine Studienberatung/Bewerbungsverfahren
Mo: 9.30 – 12 Uhr
Di: 11 – 12.30 + 14.30 – 16.30 Uhr
Mi: 9.30 – 12 Uhr
Fr. nach Vereinbarung
Ariane Weidemann
ariane.weidemann@hks-ottersberg.de
Tel. 04205 . 3949-33
Ellen Harder
freitags, 13.30 bis 15 Uhr
Büro Elke Holsten
Verwaltung, 1. OG Campus Am Wiestebruch
PIZ-Büro: aw@hks-ottersberg.de
Hier geht es zum Login für die Datenbank:
LOGIN
Mehr Informationen zum PIZ hier
„Vier Wände, vier Ecken und ICH" – mit diesem Thema haben sich die Erstsemester der Grundlehre im Sommersemester 2020 unter besonderen Bedingungen auseinandergesetzt.
Vom 4. bis 6. März 2020 werden sich Studierende der HKS Ottersberg im Einsatz verschiedenster Medien mit dem Thema Kunst und Natur auseinandersetzen.
Am Wiestebruch 68
28870 Ottersberg
Tel.: 04205 - 39 49 0
Fax: 04205 - 39 49 79
info@hks-ottersberg.de
www.hks-ottersberg.de
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