Alle Studierende - egal ob an einer privaten oder staatlichen Hochschule - haben prinzipiell Anspruch auf staatliche Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Innerhalb der Regelstudienzeit wird BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gezahlt.
Für Studierende der Hochschule für Künste im Sozialen, Ottersberg gelten hier dieselben Richtlinien wie an anderen Hochschulen, was etwa Höchstsätze, Überschreiten der Förderungshöchstdauer (zumeist die Regelstudienzeit von acht Semestern) und Rückzahlungsmodalitäten anbelangt.
Studiengebühren der Hochschule können in den BAfög - Leistungen leider nicht berücksichtigt werden. Wohl aber - auf Antrag - ein entsprechender Mehrverdienst zusätzlich zum BAföG. Umfassende Informationen zum BAföG finden Sie beim Deutschen Studentenwerk.
Zur Abwicklung des BAföG arbeitet die HKS mit dem Studentenwerk Hannover zusammen. Weitere Informationen und Ansprechparter*innen erhalten Sie dort. Erst- und Folgeanträge sind zu richten an das
Studentenwerk Hannover
Jägerstr. 5
30167 Hannover
Tel. 0511 - 76 88022
Mail: info@studentenwerk-hannover.de
Donnerstag, 28. Januar 2020 um 10:00 bis 12:00 Uhr
23. & 24. April 2021
„Vier Wände, vier Ecken und ICH" – mit diesem Thema haben sich die Erstsemester der Grundlehre im Sommersemester 2020 unter besonderen Bedingungen auseinandergesetzt.
Vom 4. bis 6. März 2020 werden sich Studierende der HKS Ottersberg im Einsatz verschiedenster Medien mit dem Thema Kunst und Natur auseinandersetzen.
Am Wiestebruch 68
28870 Ottersberg
Tel.: 04205 - 39 49 0
Fax: 04205 - 39 49 79
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