© HKS Ottersberg

Wie finanziere ich mein Studium?

Hinweise zu Stiftungen, Studienkrediten und mehr

Diese Frage ist von existentieller Bedeutung, so dass sich naturgemäß alle angehenden
Studierenden – von wenigen Ausnahmen einmal abgesehen - diesem Thema früher oder
später widmen werden.
Ein Studium kostet Geld. Wohnen, essen, trinken, kulturelle Veranstaltungen, Bücher,
Arbeitsmaterialen ...

Die Liste lässt sich je nach individuellem Interesse und Geldbeutel beliebig fortsetzen. Hinzu
kommen die Studiengebühren. Das alles muss bezahlt werden.
Die na chstehenden Informationen sollen dazu dienen, Ihnen einen Überblick über mögliche
Finanzierungsquellen und Vergünstigungen in Bezug auf Ihr Studium zu geben. Außerdem
informieren wir Sie über einige praktische Tipps zum Leben und Studieren in Ottersberg.
I hrer eigenen Phantasie sind natürlich keine Grenzen gesetzt. Weitere Hinweise oder Ideen
von Ihrer Seite nehmen wir dankbar entgegen. Informieren Sie sich auch über das Internet; es
gibt zu diesem Thema zahlreiche interessante Seiten. Eine der empfehlenswe rten Adressen
lautet: www.bildungsserver.de.

1. Finanzierungsmöglichkeiten

1.1. BAföG
1.2. Jobben
1.3. Studienhilfsfonds
1.4. Stipendien
1.5. KfW-Studienkredit
1.6. Bildungskredit

2. Wohnen u. Wohngeld / VBN-Fahrticket
3. HARTZ-4 (Alg 2)
4. Studieren mit Kind/ern
5. Vergünstigungen

5.1. Sozialtarif Telecom
5.2. Befreiung von den Rundfunkgebühren
5.3. Kontogebühren Banken
5.4. Steuerliche Absetzbarkeit von Studiengebühren



1. Finanzierungsmöglichkeit en
1.1. BAföG
Ca. 40% unserer Studierenden beziehen Leistungen nach BAföG, das sind deutlich mehr als
der statistische Durchschnitt des Studentenwerkes Hannover für die Hochschulen in
Niedersachsen ausweist. Ob Sie anspruchsberechtigt sind oder vorab ei ne Entscheidung
darüber herbeiführen möchten: Zuständig für die Hochschule für Künste im Sozialen,
Ottersberg ist das

Studentenwerk Hannover
Jägerstr. 5
30167 Hannover
Tel. 0511 - 76 88022

Mail: info@studentenwerk-hannover.de
www.studentenwerk-hannover.de

Informationen und Ansprechpersonen zum BaföG finden Sie auf der Homepage des
Studentenwerks Hannover

Einmal pro Semester kommt ein/e Mitarbeiter/in des BAföG - Amtes Hannover persönlich zu
uns, so dass Sie Ihre BAföG - Angelegenheiten dann auch hier im Hause klär en können. Jan
Bäuerle berät ebenfalls als studentischer BAföG - Berater in BAföG - Angelegenheiten
(Terminvereinbarung via StudIP - Sprechstunde oder per Mail an: bafoegberatung@hks-ottersberg.de). Recht sverbindliche Auskünfte kann jedoch nur das Studentenwerk Hannover erteilen. Für die Ottersberger StudentInnen gilt: Zusätzlich zur BAföG - Zuverdienstgrenze darf ein monatlicher Betrag von z. Zt. € 205,00 hinzuverdient werden, ohne dass es auf Ihr BAföG ang erechnet wird. Ein formlosen Antrag auf Gewährung dieses Härtefreibetrages (nach § 23 Abs. 5 BAföG) muss bis spätestens 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden.

1.2. Jobben
Oft reicht entweder das BAföG alleine nicht aus oder es wir d keine Förderung gewährt. Wer
keinen ausreichenden Zuschuss vom Elternhaus erhält, wird sich Geld dazu verdienen wollen
oder müssen. Die Hochschule selber vergibt bezahlte Jobs an Studierende. Hauptsächlich sind
dies Aufgaben im Bereich Gebäudeerhaltung ( Putzen etc.), in der Bibliothek, in der Caféte,
im Praktikums - Informations - Zentrum (PIZ), für unser Studium Generale und für das
Aktstehen. Außerhalb der HKS werden die üblichen studentischen Jobs in der Gastronomie,
im Einzelhandel und in der Unterhaltun gsbranche (z.B. Kino) vergeben. Je nach
Vorqualifikation kommen natürlich auch andere Tätigkeiten in Frage.
Die Präsenzzeiten an der HKS sind wegen des künstlerischen Arbeitens im Atelier bzw. im
Studio relativ hoch. Während der vorlesungsfreien Zeit (12 Wochen pro Jahr) werden Sie
zeitweise mit schriftlichen Prüfungsarbeiten wie Hausarbeiten oder Praktika / Projektarbeiten
beschäftigt sein.


1.3. Studienhilfsfonds
Ab dem 3. Semester können Sie Unterstützung über den Studienhilfsfonds der Hochschule für
Künste im Sozialen, Ottersberg beantragen. Dieser Fonds wird aus Spendengeldern gespeist,
die ausschließlich Ottersberger Studierenden zugutekommen . Der Studienhilfsfonds wird in
studentischer Initiative (AStA) verwaltet. Über die Anträge entscheidet ein studentisches
Gremium. Sofern Ihr Antrag bewilligt wird (ein Härtefall muss vorliegen), werden für einen
bestimmten Zeitraum die monatlichen Studiengebühren übernommen. Die ausgezahlten
Gelder werden dann von Ihn en nach Ende des Studiums auf der Grundlage eines Vertrages in
Raten zinslos zurückgezahlt. Kontakt: aktien.shf@hks-ottersberg.de oder über den AStA der HKS unter asta@studi.hks-ottersberg.de.

1.4. Stipendien
Einige unserer Studierenden erhalten Stipendien. Stipendien werden von unterschiedlichen
Organisationen, meist private oder öffentliche Einrichtungen, vergeben und müssen i.d.R.
nicht zurückgezahlt werden. Die Stiftungen haben unterschiedliche Vergabekriterien. Ein
Stipendium beantragen Sie zumeist direkt bei der entsprechenden Organisation, oder Sie
werden über Vertrauenspersonen der jew eiligen Stiftung vorgeschlagen (Fristen beachten!)
Üblich ist ein persönliches Auswahlgespräch. Für das Studi um an unserer HKS kommen überwiegend folgende Einrichtungen in Frage:

Heinrich - Böll - Stiftung e.V.
Rosenthaler Str. 40/41
10178 Berlin
Tel. 030/285 34 - 0
www.boell.de


Hans - Böckler - Stiftung
Hans - Böckler - Str. 3 9
40476 Düsseldorf
Tel. 0211/7778 - 0
www.boeckler.de


Hanns - Seidel - Stiftung e.V.
Lazarettstr. 33
80636 München
Tel. 089/1258 300 od. – 301
www.hss.de


Friedrich - Naumann - Stiftung
Postfach 900164
14437 Potsdam
Tel. 0331/7019 - 0
www.fnst.org


Ev. Studienwerk e.V. Villigst
Iserlohner Str. 25
58239 Schwerte
Tel. 02304/755 - 196
www.evstudienwerk.de


Friedrich - Ebert - Stiftung
Godesberger Allee 149
53175 Bonn
Tel. 0228/883 - 0
www.fes.de


Konrad - Adenauer - Stiftung e.V.
Rathausallee 12
53757 Sankt Augustin
Tel. 02241/246 - 0
www.kas.de


Cusanuswerk
Bischöfliche Studienförderung
Baumschulallee 5
53115 Bonn
Tel. 0228/983 84 - 0
www.cusanuswerk.de​


Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Postfach 200404
53134 Bonn
Tel. 0228/882 - 491
www.daad.de
Studienstiftung des deutschen Volkes e.V.
Ahrstr. 41, 53175 Bonn
Tel. 0228/82096 - 0
www.studienstiftung.de


Rosa - Luxemburg - Stiftung e.V.
Franz - Mehring - Platz 1
10243 Berlin
Tel. 030/44310 - 138
www.rosaluxemburgstiftung.de


Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Breite Str. 29
10178 Berlin
Tel. 030 /2033 - 1540
www.sdw.org


Die Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke ist im Internet unter
www.begabtenfoerderung.de oder www.begabtenfoerderungswerke.de zu erreichen. Informationen zu Förderbedingungen und zur Antragstellung der einzelnen Organisationen erhalten Sie über die jeweilige Internetadresse, dort finden Sie i.d.R. auch eine/n zuständige/n Ansprechpartner/in. Grundsätzliche Fragen und Informationen beantwortet auch Frau Weidemann, Tel. 04205 - 39 49 36.

Eine Antragstellung ist zwar aufwendig, wir möchten Sie aber ausdrücklich dazu ermutigen!
Es ist immerhin eine äußerst attraktive Möglichkeit der Förderung, da die Gelder nicht
zurückgezahlt werden müssen.

1.5. KfW - Studienkredit
Seit Mai 2006 können Vollzeitstudierende einen Studienkredit beispielsweise über die KfW -
Förderbank beantragen. Voraussetzung für den Studienkredit ist ein Höchstalter bei
Finanzierungsbeginn von 30 Jahren. Der Kredit wird nur für ein Erststudium gewährt. Die
monatlichen Darlehensbeträge belaufen sich von 100,00 € bis maximal 650,00 €. Die Laufzeit
beträgt maximal 14 Semester. Der Kredit ist nach Ende des Studiums und nach einer
bestimmten Karenzzeit in Raten bis max. 25 Jahre nach Auszahlungsbeginn verzinslich
(analog der Zinsen eines BAföG - Darlehens) zurück zu zahlen.
Weitere Infor mationen erhalten Sie in der Verwaltung (lassen Sie sich bitte dort
unbedingt vor der Antragstellung eine ‚Studienhalbjahresbescheinigung' geben) und unter:
www.kfw.de. Mit Stichwort: „Studien";

Andere Bankinstitute bie ten ebenfalls Kredite für Studierende an. Das Deutsche
Studentenwerk hat über die maßgeblichen Angebote eine Übersicht erstellt. Sie können den
Vergleich unter
www.studentenwerke.de/pdf/Uebersicht%20Details%20Studiengebuehren.pdf herunterladen. Bevor Sie einen Studienkredit aufnehmen, sollten Sie unbedingt die übrigen Förderungsmöglichkeiten wie BAföG, Stipendium, Hinzuverdienst etc. ausschöpfen.

1.6. Bildungskredit
Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Altersbeschränkung, max. 36 Jahre), zum Ende
ihres Studiums hin, könnte für Sie der sogen. ‚Bildungskredit' in Frage kommen (im Internet
unter: www.bildungskredit.de oder www.kfw.de mit Stichwort: „Studien" ). Der Kredit ist begrenzt auf maximal 2 Jahre und muss verzinslich (die Zinsen entsprechen denen des BAföG - Bankkredites nach Ende der Höchstförderungsdauer) einige Jahre nach Beginn der Auszahlungen in niedrigen Raten zurückgezahlt werden. Die Antragsformulare und weitere Infos finden Sie im Internet.

2. Wohnen
Zunächst einmal sind Sie bei Ihrer Zimmersuche nicht auf Ottersberg beschränkt. Und Sie
müssen Ihr Budget auch nich t mit hohen Kosten für ein Auto belasten.
Sie erhalten automatisch mit den Studienpapieren ein sog. ‚VBN - Ticket' (VBN =
Verkehrsverbund Bremen – Niedersachsen). Sie können so mit allen dem VBN - Verbund
angeschlossenen öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Bahn en und Busse in Bremen, mit der
Regionalbahn, dem Regionalexpress und dem Stadtexpress) landesweit innerhalb
Niedersachsens reisen. Dies schließt z.B. selbstverständlich die Verbindung Bremen -
Ottersberg mit ein.
Bremen liegt ca. 25 km von Ottersberg entfernt und hat im Bundesvergleich einen recht
niedrigen Mietpreisspiegel. Die Zugfahrt von Bremen bis Ottersberg dauert nur 17 Minuten.
Viele unserer Studierenden wohnen und leben in Bremen.
Wohngeld steht Studierenden i.d.R. nicht zu. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. unter
bestimmten Voraussetzungen für diejenigen, die kein BAföG beziehen und für Studierende
mit Kind/ern (Wohngeld antlg. für die Kinder). Unter www.studentenwerk-hannover.de können Sie sich über Details zum Wohngeldanspruch informieren.

3. HARTZ - IV - Gesetz (ALG 2)
Unterstützung durch Arbeitslosengeld haben wir absichtlich nicht als
Finanzierungsmöglichkeit aufgenommen. Als Student*in haben Sie selber gesetzlich erst
einmal keinen Anspruch auf ALG. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. im
Abschluss semester, wenn die Förderungshöchstdauer nach BAföG überzogen wurde) ist es
Studierenden auch schon gelungen, über das ALG 2 für eine begrenzte Zeit Unterstützung zu
bekommen. Dies si nd jedoch nur wenige Einzelfälle, die auch nicht dokumentiert sind.

4. Studieren mit Kindern
Dass ein Studium mit Kind bzw. mit Kindern h ürdevoll sein wird, können Sie sich sicherlich
vorstellen. Trotz der Einschränkungen gibt es erstaunlich viele studier ende Mütter bzw. Väter
an unserer HKS.
Die Kinder können in Ottersberg und Umgebung durch verschiedene
Kindertageseinrichtungen betreut werden. U.a. gibt es auch einen Waldorfkindergarten.
In Stuckenborstel, einem Ort ca. 2 km von der HKS entfernt, existi ert seit ca. sieben Jahren
die staatl. anerkannte Eltern - Initiative ‚Kinderladen - Mühlenzwerge e.V.' (Tel. 04264/370025,
08.00 - 13.00 Uhr - http://muehlenzwerge-stuckenborstel.de/kontakt.html ). Die Initiative
kümmert sich um die Betreuung von 1 – 3 jährigen Kindern, so dass es für Mütter und Väter,
alleinerziehend oder nicht, möglich ist, sich vormittags dem Studium zu widmen.
Außerdem können Kinder in der Kindertagesstätte der ev. - luth . Christophorus-Kirchengemeinde in Ottersberg (Tel. 04205/1555 - https://www.kirche-ottersberg.de/gebaeude/kiga) betreut werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Kind / für Ihre Kinder Beihilfen
(ALG - 2) und Wohngeld beantragen. Sie selber haben – wie auch schon unter dem Punkt
HARTZ - IV - Gesetz beschrieben, kei nen Anspruch.
Je nach Ihrem Wohnort nehmen die Landkreise Verden oder Rotenburg, für Bremen die
BAGIS - Beratungsstellen, Ihren Antrag auf.
Übrigens: Sollten Sie als Ottersberger Studentin ein Kind bekommen, so können Sie auf
Antrag vom Studium beurlaubt we rden. Der Student *i nnen - Status bleibt Ihnen
währenddessen erhalten. Da für diese Zeit allerdings kein Anspruch auf BAföG – Zahlung
besteht, können Sie nach dem HARTZ - IV - Gesetz Arbeitslosengeld 2 beantragen. Der
individuelle Anspruch muss natürlich vorliegen und wird von dem z uständigen Amt auch
geprüft. Die Rechtsprechung ist jedoch noch nicht ganz klar. Sie können sich hierzu unter
www.studentenwerk-hannover.de informieren.

Unsere BAföG - Beratung beim AStA berät Sie ebenfalls gerne.

5. Vergünstigungen für Studierende

5.1. Sozialtarif Telekom
Studierende, die BAföG beziehen, haben Anspruch auf Ermäßigung der monatlichen Telefon -
Grundgebühr.
Der Antrag kann formlos unter Vorlage des letzten BAföG - Besch eides und des Studierenden -
Ausweises in Geschäften der Telekom oder über das Internet:
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/tarife - optionen/sozialtarif - bestellen - oder -
verlaengern?samChecked=true gestellt werden. In 1/2jährlichen Intervallen muss der Antrag
erneuert werden.

5.2. Befreiung von den Rundfunkgebühren
Eine Befreiung erhalten diejenigen, die eine beglaubigte Kopie eines aktuellen
Leistungsbescheid über BAföG - Zahlungen (nicht bei den Eltern wohnend) oder über andere
soziale Leistungen dem Antragsformular beifügen können.
https://www.rundfunkbeitrag.de/suche/index_ger.html?search=studierende
Das Antragsformular sollte auch bei Ihrem zuständigen Bürger amt ausliegen.

5.3. Kontogebühren Banken
Einige Banken und Sparkassen bieten Studierenden eine kostenlose Kontoführung und/oder
andere Vergünstigungen an. Sie sollten Angebote verschiedener Institute vergleichen.

5.4. Steuerliche Absetzbarkeit von Studiengebühren
(Stand Januar 2021)

Studiengebühren sind unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd zu berücksichtigen.
Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an die Finanzverwaltung.
Werbungskosten nach § 9 Absatz 6 Satz 2 – 5 EStG

1) Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder für sein Studium
sind nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung
(Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat oder wenn die Berufsau sbildung oder das
Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.

2) Eine Berufsausbildung als Erstausbildung nach Satz 1 liegt vor, wenn eine geordnete
Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit
einer Abschlussprüfung durchgeführt wird.

3) Eine geordnete Ausbildung liegt vor, wenn sie auf der Grundlage von Rechts - oder
Verwaltungsvorschriften oder internen Vorschriften eines Bildungsträgers durchgeführt wird.

4) Ist eine Abschlussprüfung nach dem Ausbildungsplan nicht vorgesehen, gilt die
Ausbildung mit der tatsächlichen planmäßigen Beendigung als abgeschlossen.

5) Eine Berufsausbildung als Erstausbildung hat auch abgeschlossen, wer die
Abschlussprüfung einer durch Rechts - oder Verwaltungsvorschriften geregelten
Berufsausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bestanden hat, ohne dass er zuvor
die entsprechende Berufsausbildung durchlaufen hat.

Anmerkung:
Die logische Folge davon ist: Wer vor dem Studium eine mindestens 12 monatige
Vollzeitausbild ung mit einer Abschlussprüfung absolviert hat, kann die Aufwendungen des
anschließenden Studiums an der HKS Ottersberg als Werbungskosten geltend machen. Da
man als Studierende*r meistens keine Einkommensteuern zu zahlen hat, können die Kosten
des Studiums in einem Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags für jedes
Jahr geltend gemacht werden. Nach Abschluss des Studiums können diese Verluste mit
späteren Einkünften verrechnet werden. Das kann zu nicht unerheblichen Steuererstattungen
führen.

Aufgrund der Komplexität des Themas können an dieser Stelle nur allgemeine Hinweise
gegeben werden, die eine detaillierte steuerliche Beratung nicht ersetzen können.

 

 

 

Ansprechpartner/in
Ariane Weidemann
T 04205-3949-36
E-Mail

Diese Seite mit Freunden teilen:

Die HKS auf facebook und Instagram
Studiengänge der HKS
  • Kunst im Sozialen. Kunsttherapie (B.A.)  Mehr
  • Soziale Arbeit (B.A.) Mehr
  • Tanz und Theater im Sozialen. Tanz- und Theaterpädagogik (B.A.) Mehr
  • Freie Bildende Kunst
    (B.F.A.) Mehr
  • Kunst und Theater im Sozialen
    (M.A./M.F.A.) Mehr
Vorlesungszeiten

2023 Sommersemester
01.03.2023 – 31.08.2023

Vorlesungszeit: 13.03.2023 – 14.07.2023
Vorlesungsfrei: 15.07.2023 – 17.09.2023 

2023/24 Wintersemester 
01.09.2023 – 28.02.2024
Vorlesungszeit: 18.09.2023 – 02.02.2024
Weihnachtsferien: 23.12.2023 – 
05.01.2024
Vorlesungsfrei: 03.02.2024 – 28.02.2023 
 
2024 Sommersemester
01.03.2024 - 31.08.2024
Vorlesungszeit: 04.03.2024 - 05.07.2024
Vorlesungsfrei: 06.07.2024 - 15.09.2024
 
2024/25 Wintersemester
01.09.2024 - 28.02.2025
Vorlesungszeit: 16.09.2024 - 31.01.2025
Weihnachtsferien: 23.12.2024 - 
03.01.2025
Vorlesungsfrei: 01.02.2024 - 28.02.2025
 
2025 Sommersemester
01.03.2025 - 31.08.2025
Vorlesungszeit: 03.03.2025 - 04.07.2025
Vorlesungsfrei: 05.07.2025 - 14.09.2025
 
2025/26 Wintersemster
01.09.2025 - 28.02.2026
Vorlesungszeit: 15.09.2025 - 06.02.2026
Weihnachtsferien: 22.12.2025 - 
03.01.2026
Vorlesungsfrei: 07.02.2026 - 08.03.2026
Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8 - 21 Uhr und Sa. 9 - 18 Uhr
Sonntags und an Feiertagen geschlossen
Vorlesungsfreie Zeit: siehe jeweiliger Aushang

Die Öffnungszeiten der Verwaltung finden Sie unter: Hochschule/Verwaltung
Formulare/Fristen

Antrag auf Reimmatrikulation

Anträge für Beurlaubung und Exmatrikulation finden Sie jetzt auf Stud.IP

Hochschultag

19. März 2024
Studienberatung

Allgemeine Studienberatung und Fragen zum Bewerbungsverfahren

Ariane Weidemann
ariane.weidemann@hks-ottersberg.de
Tel. 04205 394936

Telefonische Sprechzeiten:
Mo. und Mi, 12:00- 15:00 Uhr,
Di: 10:30- 12:30 Uhr,
Fr. 12:00-14:00 Uhr

Termine vor Ort nach Vereinbarung

Studentische Studienberatung:

Mi 14 – 15:30
studienberatung@hks-ottersberg.de

Beratung internationaler Studierender

Sharif Bitar,
International Office
sharif.bitar@hks-ottersberg.de
Telefon: 04205 394934

Telefonische Sprechzeiten
Di 14:00-16:00 Uhr
Mi 09:00-13:00 Uhr

Studentische BAfÖG-Beratung

Jan Bäuerle
Sprechstunde: Mi 11-12 Uhr (online) bafoegberatung@hks-ottersberg.de

Nachteilsausgleich

Dr. med. Wolfram Henn 
wolfram.henn@hks-ottersberg.de

Praktikumsinformationszentrum (PIZ)

Hier geht es zum Login für die Datenbank:

LOGIN

Mehr Informationen zum PIZ hier

Grenzen des Hörens. Noise | Sound | Silence

Mittwoch, 27. März, 19h, Zwischenraum

Ein Vortrag mit anschließendem Live-act des Künstlers und Theoretikers Dr. phil. in art. David Wallraf.

ZITRONEN IN BLAU

Eröffnung am 07.03.2024

In der Ausstellung von Johanna Irene Ahlborn sind ein Film und analoge Fotografien zu sehen. Die Werke gehen aus einer autobiografischen Arbeitsweise der Künstlerin hervor.



Salto-Rückwärts

Ausstellungseröffnung 13. März 2024

Interdisziplinäres Projekt des Masterstudiengangs Arts and Community der Hochschule für Künste im Sozialen, Ottersberg in Kooperation mit dem Masterstudiengang Kunsttherapie der Hochschule fur Wirtschaft und Umwelt, Nürtingen, Fachbereich: Hochschulstudiengänge Künstlerische Therapien.

Interdisziplinäres Projekt 2

Mit dem Hauptanliegen das Bewusstsein für aktives Handeln oder auch das bewusste Nichtstun zu schärfen

Institut für Kunsttherapei und Forschung Das Institut für Kunsttherapie und Forschung, Kunst und Theater im Sozialen ist ein Ort der Begegnung von Kunst, Theater, Therapie und wissenschaftlicher Forschung.
Hochschule für Künste im Sozialen (HKS)

Große Straße 107
28870 Ottersberg

Tel.: 04205 - 39 49 0

info@hks-ottersberg.de
www.hks-ottersberg.de

Icon Facebook Besuchen Sie uns auch auf facebook!

gefördert durch Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Login Intranet

powered by webEdition CMS