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Corona-FAQ zum Sommersemester 2021

Wichtige Fragen und Antworten für Studierende

Die Hochschulleitung hat nach der Verabschiedung der sog. „Bundes-Notbremse" (Infektionsschutzgesetz, IfSG) folgende Aspekte besprochen und in den weiteren Corona-Fahrplan der Hochschule mit aufgenommen, der ab sofort und bis auf weiteres gilt.

Die (RKI-) Inzidenzwerte im Landkreis Verden sind unsere rechtliche Bindungsregelung des § 28b IfSG, da hier der Sitz der Hochschule ist. Daran wollen wir auch weiterhin unsere Konzepte ausrichten. Dies betrifft aktuell die Schließzeiten der Hochschule, wenn der LK Verden einen Wert von über 100 hat. Ab 22 Uhr müssen dann alle Studierenden zu Hause sein können.

Die Test-Regelung in der Hochschule wird ausgeweitet auf Präsenzveranstaltungen in allen Studiengängen, nicht mehr nur in TTS. Die Lehrenden holen die Selbsttests vor der Lehrveranstaltung in der HKS-Verwaltung ab. Die Selbstverpflichtung der Hochschule zum Testangebot kann nicht zu einer Testpflicht führen. Wir appellieren jedoch an alle Hochschulangehörigen, sich der Testkampagne anzuschließen, da sie derzeit die weitestgehende Sicherheit bietet.

Wir bitten erneut auch darum, die am Wohnort angebotenen Schnelltests ein- oder zweimal wöchentlich wahrzunehmen, idealerweise auf dem Weg zu Veranstaltungen in der Hochschule.

Lehrende können nicht getestete Studierende von der Präsenz ausschließen, wenn das Lehrangebot hybrid angeboten wird. Prinzipiell muss es jeder/jedem ermöglicht sein, die Lehrveranstaltungen aufgrund eigener Risikoeinschätzungen online verfolgen.

Die Kohorten- und Gruppengrößenregelungen (7 plus 1) bleiben bei Präsenzunterricht weiterhin bestehen. Selbstverständlich auch die Schutz- und Hygieneregelungen.

Zweistündige Lehrveranstaltungen bzw. relevante Ausschnitte aus größeren LV-Fenstern im Online-Modus können auf ZOOM aufgezeichnet werden und für 14 Tage zum Nachverfolgen abgespeichert bleiben. Danach sollen sie gelöscht werden, sofern sie in der Zoom-Cloud der Hochschule aufgezeichnet wurden, um den Web-Space wieder freizugeben.

Vielen Dank für Ihr und Euer verantwortungsvolles Mitwirken im Sinne des Schutzes möglichst Vieler inmitten der dritten Corona-Welle!

Kann ich zum Arbeiten in mein Atelier?

Der Besuch der Ateliers und Studios ist möglich. Dabei gilt, dass maximal 50 % der Atelierplätze im selben Zeitraum belegt sein dürfen. Nebeneinanderliegende Atelierplätze dürfen nicht zur selben Zeit belegt werden, es sei denn, es handelt sich um Mitglieder eines Haushalts. Die Arbeit in Kleingruppen in den Ateliers bis maximal acht Personen inklusive der Lehrenden ist möglich. Dabei müssen Mund-Nasen-Schutze getragen und der Sicherheitsabstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Besprechungen der gesamten Fachklassen müssen digital abgehalten werden. Auch die Studierenden der Fachklassen Freie Kunst dürfen sich nicht mischen. 

Finden Veranstaltungen aus Tanz-/Theaterpädagogik in Präsenz statt?

Für die Lehre im Studiengang Tanz und Theater im Sozialen. Tanz-/Theaterpädagogik (inklusive der Studierenden aus Soziale Arbeit) gilt, dass eine maximale Gruppengröße von 16 Personen eingehalten werden muss. Die Semestergruppen müssen ggf. geteilt und ein sog. Wechselunterricht durchgeführt werden. Semesterübergreifende Veranstaltungen sind ausschließlich in digitaler Form möglich. Ob und inwieweit hybride Lehrformate angeboten werden, erfahren Sie von den Modulbeauftragten bzw. von den Lehrenden. Bei der Durchführung der praktischen Lehrveranstaltungen in den Studiengängen Tanz und Theater im Sozialen. Tanz-/Theaterpädagogik soll für die Einhaltung des Sicherheitsabstands gesorgt werden und es müssen FFP2-Masken getragen werden. Diese Masken wurden für die entsprechenden Studierenden von der Hochschule angeschafft und können in der Verwaltung bei Elke Holsten abgeholt werden (zwei Masken pro Person). Veranstaltungen zu Stimme und Gesang dürfen ausschließlich online stattfinden. Studierende im Brückenstudium Kunst und Theater im Sozialen müssen sich einer Kohorte anschließen, die sie zunächst auch nicht wechseln dürfen.

Gibt es eine Präsenzpflicht bei künstlerischen Veranstaltungen?

Es wird für alle Studierenden weiterhin möglich sein, auch an den künstlerischen Lehrveranstaltungen ausschließlich digital teilzunehmen oder ggf. ein intensives Selbststudium mit den Lehrenden zu vereinbaren, wenn es die eigene Risikoeinschätzung nahelegt. Eine Präsenzpflicht vor Ort gibt es weder für die Studierenden noch für die Lehrenden. Die Online-Lehre wird auch in diesem Semester ganz normal angerechnet.

Wie verhalten sich Lehrende, die mit mehreren Kohorten in Berührung kommen?

Für alle Studiengänge gilt, dass Lehrende, die mit verschiedenen Kohorten in Berührung kommen, während der Präsenzlehre eine medizinische Maske tragen müssen. Alle Lehrenden sind angehalten, über die Teilnahmelisten vor jedem Seminar zu kontrollieren, dass Studierende aus anderen Studiengruppen ausgeschlossen bleiben.

Sind Bibliothek und Mensa geöffnet?

Die Mensa bietet momentan Snacks sowie kalte und warme Getränke in einem Take Away-Service an (Montag bis Freitag von 12 bis 14.30 Uhr). Der Verzehr vor Ort ist nicht gestattet.

Die Bibliothek bleibt weiter in der bislang praktizierten Form geöffnet, d.h. Bücher können elektronisch oder telefonisch bestellt und im Vorraum der Bibliothek abgeholt werden. Für die Arbeit im Raum über der Bibliothek können die Studierenden sich telefonisch in der Bibliothek anmelden.

Wie ist die Verwaltung erreichbar?

Die Verwaltung ist zu den üblichen Zeiten besetzt. Bitte kontaktieren Sie die Mitarbeiter*innen der Verwaltung trotzdem im Voraus per E-Mail oder Telefon und vereinbaren in dringenden Fällen ggf. einen Termin. Einzelne Mitarbeiter*innen arbeiten im Home Office, bitte haben Sie Verständnis für verzögerte Antwortzeiten.  

Wie erreiche ich den AStA?

Der AStA bietet zur gewohnen Zeit mittwochs von 14.30 bis 16 Uhr und ggf. auch nach Vereinbarung eine digitale Sprechstunde an. Ansonsten ist der AStA auch wie üblich per Mail an asta@studi.hks-ottersberg.de erreichbar. 

Stand: Juni 2021

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Studiengänge der HKS
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  • Soziale Arbeit (B.A.) Mehr
  • Tanz und Theater im Sozialen. Tanz- und Theaterpädagogik (B.A.) Mehr
  • Freie Bildende Kunst
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